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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hallenkind – Marco Langjahr

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

1.1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen

Marco Langjahr, handelnd unter „Hallenkind“
Sophienstr. 159
76185 Karlsruhe
Deutschland
E-Mail: info@hallenkind.com

– nachfolgend „Hallenkind“ genannt –

und seinen Kunden über die Lieferung von Waren, die individuelle Gestaltung und Herstellung von Sport- und Freizeitbekleidung sowie damit zusammenhängende Design- und Produktionsleistungen.

Sie gelten insbesondere für:

  • Bestellungen über den Online-Shop,

  • Bestellungen und Aufträge per E-Mail, Telefon oder Nachrichtendienst,

  • individuelle Angebote und Auftragsbestätigungen,

  • die Nutzung des Hallenkind 3D-Konfigurators,

  • individuell gestaltete Teamwear und Vereinsbekleidung,

  • Nachbestellungen sowie

  • sonstige individuell angefertigte Produkte.

1.2 Verbraucher und Unternehmer

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

1.3 Abweichende Geschäftsbedingungen

Gegenüber Unternehmern gilt: Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Hallenkind ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

2. Angebote und Vertragsschluss

2.1 Bestellungen im Online-Shop

Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags dar, soweit im jeweiligen Angebot nichts anderes angegeben ist.

Der Kunde kann Produkte zunächst in den Warenkorb legen und seine Angaben vor Absenden der Bestellung korrigieren. Durch Anklicken des abschließenden Bestellbuttons gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung ab.

Unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung erhält der Kunde eine Bestätigung per E-Mail.

2.2 Individuelle Anfragen und Angebote

Anfragen über den 3D-Konfigurator, per E-Mail, Telefon, WhatsApp oder über andere Kommunikationswege stellen grundsätzlich noch keine verbindliche Bestellung dar.

Bei individuellen Teamwear- und Sonderanfertigungen kommt der Vertrag zustande, wenn:

  • der Kunde ein Angebot von Hallenkind ausdrücklich bestätigt,

  • der Kunde eine Auftragsbestätigung erhält,

  • der Kunde eine vereinbarte Anzahlung leistet oder

  • Hallenkind nach entsprechender Abstimmung mit der Ausführung des Auftrags beginnt.

Sofern das Angebot eine bestimmte Annahmefrist enthält, kann es nur innerhalb dieser Frist angenommen werden.

2.3 Änderungen nach Vertragsschluss

Nachträgliche Änderungswünsche des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn Hallenkind sie ausdrücklich bestätigt.

Hallenkind ist berechtigt, zusätzliche Kosten zu berechnen, wenn durch nachträgliche Änderungen zusätzlicher Design-, Verwaltungs-, Material- oder Produktionsaufwand entsteht.

Bereits entstandene Kosten sowie bereits erbrachte Leistungen sind auch dann zu vergüten, wenn der Kunde den Auftrag nachträglich ändert.

2.4 Vertragssprache und Vertragstext

Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.

Hallenkind speichert die Bestell- und Vertragsdaten im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten. Bei Online-Bestellungen werden dem Kunden die Bestelldaten und die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen AGB in Textform oder über eine abrufbare Bestellbestätigung zur Verfügung gestellt.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1 Preise

Alle gegenüber Verbrauchern angegebenen Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.

Gegenüber Unternehmern kann Hallenkind Preise auch als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer ausweisen.

Zusätzliche Kosten, insbesondere für Versand, Expressproduktion, Sonderanfertigungen, individuelle Designleistungen, Muster, nachträgliche Änderungen, Zölle oder Lieferungen außerhalb Deutschlands, werden gesondert ausgewiesen oder vereinbart.

3.2 Zahlungsarten

Die verfügbaren Zahlungsarten ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Rechnung oder dem Bestellprozess.

Hallenkind kann insbesondere folgende Zahlungsarten anbieten:

  • PayPal,

  • Überweisung,

  • Zahlung auf Rechnung,

  • Anzahlung und Restzahlung sowie

  • weitere im Bestellprozess angezeigte Zahlungsarten.

Ein Anspruch auf eine bestimmte Zahlungsart besteht nicht.

3.3 Anzahlungen

Bei individuell angefertigten Produkten kann Hallenkind vor Beginn der Produktion eine angemessene Anzahlung oder vollständige Vorauszahlung verlangen.

Die Produktion beginnt grundsätzlich erst nach Eingang der vereinbarten Anzahlung sowie nach Vorliegen aller notwendigen Informationen und Freigaben.

3.4 Fälligkeit

Sofern nicht anders vereinbart, ist der Rechnungsbetrag unmittelbar nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Bei vereinbarter Anzahlung wird der Restbetrag spätestens mit Fertigstellung beziehungsweise vor Versand oder Abholung der Ware fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

3.5 Zahlungsverzug

Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Hallenkind ist berechtigt, die Bearbeitung, Produktion oder Auslieferung weiterer Aufträge auszusetzen, solange fällige Zahlungen ausstehen.

4. Individuelle Gestaltung und 3D-Konfigurator

4.1 Nutzung des 3D-Konfigurators

Hallenkind stellt Kunden einen 3D-Konfigurator zur Verfügung, mit dem Sport- und Freizeitbekleidung individuell gestaltet werden kann.

Der Kunde kann dabei insbesondere:

  • Farben auswählen,

  • Muster und Gestaltungselemente platzieren,

  • Logos, Bilder und Grafiken hochladen,

  • Namen und Nummern angeben sowie

  • eine Anfrage oder Bestellung übermitteln.

Die Nutzung des Konfigurators ist ausschließlich zur Gestaltung und Anfrage von Produkten bei Hallenkind gestattet.

4.2 Keine Übertragung der Software

Der Kunde erhält kein Eigentum und keine weitergehenden Nutzungsrechte an der Software, den technischen Bestandteilen, den Produktvorlagen oder der Funktionsweise des 3D-Konfigurators.

Insbesondere ist es nicht gestattet, den Konfigurator oder Teile davon zu vervielfältigen, zu verbreiten, technisch auszulesen, zu dekompilieren, zu bearbeiten oder für eigene oder fremde kommerzielle Zwecke zu verwenden.

4.3 Darstellung im Konfigurator

Die digitale Darstellung im 3D-Konfigurator dient der Visualisierung und stellt keine verbindliche, farb- und maßstabsgetreue Wiedergabe des späteren Produkts dar.

Insbesondere können Abweichungen entstehen durch:

  • unterschiedliche Bildschirmdarstellungen,

  • Bildschirmhelligkeit und Farbeinstellungen,

  • unterschiedliche Materialien und Stoffstrukturen,

  • Druck- und Sublimationsverfahren,

  • Zuschnitt und Verarbeitung,

  • unterschiedliche Größen und Proportionen sowie

  • produktionstechnisch notwendige Anpassungen.

Entscheidend für die Produktion ist die von Hallenkind erstellte und vom Kunden freigegebene finale Produktionsansicht oder Auftragsbestätigung.

4.4 Technische Anpassungen

Hallenkind ist berechtigt, Entwürfe technisch anzupassen, soweit dies für die Produktion erforderlich ist und der Gesamtcharakter der Gestaltung dadurch nicht wesentlich verändert wird.

Hierzu zählen insbesondere Anpassungen an:

  • Schnittmuster,

  • Nähte,

  • Beschnitt- und Sicherheitsbereiche,

  • Druckpositionen,

  • Skalierungen,

  • Druckbarkeit,

  • Lesbarkeit sowie

  • produktionstechnische Mindestgrößen.

5. Kundendaten, Größen- und Bestelllisten

5.1 Verantwortung des Kunden

Der Kunde ist dafür verantwortlich, alle für die Bestellung erforderlichen Angaben richtig, vollständig und rechtzeitig zu übermitteln.

Dies betrifft insbesondere:

  • Produkt und Schnitt,

  • Stückzahl,

  • Größen,

  • Namen,

  • Initialen,

  • Rückennummern,

  • Sponsorenzuordnungen,

  • Logos,

  • Farben,

  • Lieferadresse sowie

  • Rechnungsdaten.

5.2 Größenangaben

Der Kunde ist dafür verantwortlich, die benötigten Größen vor der Bestellung zu ermitteln.

Größenbezeichnungen verschiedener Hersteller, Produktlinien und Schnitte können voneinander abweichen. Frühere Bestellungen oder Größen anderer Marken sind daher nicht zwingend übertragbar.

Soweit Hallenkind Größentabellen oder Musterteile zur Verfügung stellt, dienen diese als Entscheidungshilfe. Die endgültige Größenauswahl obliegt dem Kunden.

5.3 Sammelbestellungen

Bei Sammel- und Mannschaftsbestellungen ist der jeweilige Auftraggeber beziehungsweise Ansprechpartner dafür verantwortlich, die Angaben der einzelnen Bestellteilnehmer zu sammeln und Hallenkind vollständig und korrekt zu übermitteln.

Hallenkind ist nicht verpflichtet, die Angaben mit den einzelnen Mannschaftsmitgliedern oder Bestellteilnehmern abzugleichen.

5.4 Änderungen von Listen

Änderungen von Größen-, Namen-, Nummern- oder Stücklisten sind nur bis zum Beginn der Produktion möglich.

Änderungen nach Produktionsbeginn können abgelehnt oder als kostenpflichtige Nachbestellung behandelt werden.

6. Entwurfsprüfung und Produktionsfreigabe

6.1 Prüfpflicht des Kunden

Vor Produktionsbeginn erhält der Kunde, soweit bei der jeweiligen Bestellung vorgesehen, eine finale Ansicht, Freigabedatei, Auftragsbestätigung oder vergleichbare Zusammenfassung.

Der Kunde ist verpflichtet, diese sorgfältig zu prüfen.

Die Prüfung umfasst insbesondere:

  • Produkt und Schnitt,

  • Stückzahlen,

  • Größen,

  • Farben,

  • Schreibweisen,

  • Namen,

  • Initialen,

  • Spieler- und Rückennummern,

  • Logos und Vereinswappen,

  • Sponsorendarstellungen,

  • Positionen und Ausrichtungen,

  • Vorder- und Rückseiten,

  • Ärmel und Hosen sowie

  • die Berechtigung zur Nutzung aller Inhalte.

6.2 Freigabe

Mit der Produktionsfreigabe bestätigt der Kunde, dass:

  • die Gestaltung seinen Vorgaben entspricht,

  • die übermittelten Angaben richtig und vollständig sind,

  • alle enthaltenen Texte, Namen, Nummern und Logos korrekt sind,

  • er über die erforderlichen Rechte an allen verwendeten Inhalten verfügt und

  • die Produkte entsprechend hergestellt werden dürfen.

6.3 Erkennbare Fehler

Fehler, die bereits aus der vom Kunden freigegebenen Ansicht oder Auftragsbestätigung klar erkennbar waren, begründen grundsätzlich keinen Mangel, soweit Hallenkind die Abweichung nicht selbst nach der Freigabe verursacht hat.

Die gesetzlichen Rechte des Kunden bleiben im Übrigen unberührt.

6.4 Änderungen nach Freigabe

Nach erfolgter Produktionsfreigabe sind Änderungen nur möglich, wenn die Produktion noch nicht begonnen hat und Hallenkind die Änderung ausdrücklich bestätigt.

Für hierdurch entstehenden Mehraufwand können zusätzliche Kosten berechnet werden.

7. Rechte an hochgeladenen und bereitgestellten Inhalten

7.1 Verantwortung des Kunden

Der Kunde ist für alle von ihm hochgeladenen, übermittelten oder zur Verwendung vorgegebenen Inhalte verantwortlich.

Hierzu gehören insbesondere:

  • Logos,

  • Vereins- und Verbandszeichen,

  • Marken und Unternehmenskennzeichen,

  • Sponsorenlogos,

  • Bilder und Fotografien,

  • Illustrationen,

  • Grafiken,

  • Muster,

  • Schriftarten,

  • Texte,

  • Namen,

  • Wappen und Symbole sowie

  • KI-generierte oder mithilfe externer Dienste erstellte Inhalte.

7.2 Rechte und Genehmigungen

Der Kunde versichert, dass er über sämtliche Rechte, Lizenzen, Genehmigungen und Einwilligungen verfügt, die für die Verwendung, Bearbeitung, Vervielfältigung und Anbringung der bereitgestellten Inhalte auf den bestellten Produkten erforderlich sind.

Der Kunde ist insbesondere dafür verantwortlich, dass die Inhalte keine folgenden Rechte verletzen:

  • Urheberrechte,

  • Marken- und Kennzeichenrechte,

  • Designrechte,

  • Namensrechte,

  • Persönlichkeitsrechte,

  • Rechte am eigenen Bild,

  • Datenschutzrechte,

  • Wettbewerbsrechte sowie

  • vertragliche oder sonstige Rechte Dritter.

Der Kunde ist ebenfalls dafür verantwortlich, dass die Gestaltung nicht gegen verbindliche Vorgaben oder Bestimmungen von Vereinen, Ligen, Ausrüstern oder Verbänden verstößt.

7.3 Vereins-, Verbands- und Markenlogos

Vereins-, Verbands-, Liga-, Hersteller- und Markenlogos dürfen nur verwendet werden, wenn der Kunde hierzu berechtigt ist oder eine ausreichende Genehmigung des jeweiligen Rechteinhabers vorliegt.

Die bloße Auffindbarkeit eines Logos, Bildes oder Motivs im Internet bedeutet nicht, dass es frei verwendet werden darf.

7.4 Unzulässige Inhalte

Es dürfen keine Inhalte verwendet werden, die:

  • rechtswidrig,

  • verfassungsfeindlich,

  • volksverhetzend,

  • rassistisch,

  • diskriminierend,

  • gewaltverherrlichend,

  • pornografisch,

  • beleidigend,

  • diffamierend,

  • bedrohend oder

  • in sonstiger Weise sittenwidrig

sind.

Hallenkind behält sich vor, auch solche Inhalte oder Aufträge abzulehnen, deren Herstellung mit den Unternehmenswerten von Hallenkind nicht vereinbar ist.

7.5 Nutzungsrechte für die Auftragsabwicklung

Der Kunde räumt Hallenkind an den bereitgestellten Inhalten ein einfaches, nicht ausschließliches und auf die Durchführung des jeweiligen Auftrags beschränktes Nutzungsrecht ein.

Dieses umfasst insbesondere das Recht, die Inhalte:

  • zu speichern,

  • zu vervielfältigen,

  • technisch zu bearbeiten,

  • zu skalieren,

  • farblich anzupassen,

  • in Produktionsdaten einzufügen,

  • auf den bestellten Produkten anzubringen und

  • an beteiligte Produktions-, Grafik-, Druck-, Logistik- und Dienstleistungspartner weiterzugeben.

Das Nutzungsrecht endet, sobald es für die Vertragsabwicklung und die Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungs- und Nachweispflichten nicht mehr erforderlich ist.

7.6 Keine umfassende Rechtsprüfung

Hallenkind ist nicht verpflichtet, die vom Kunden bereitgestellten Inhalte umfassend auf ihre Rechtmäßigkeit oder auf entgegenstehende Rechte Dritter zu prüfen.

Eine Prüfung, Bearbeitung, Annahme oder Freigabe durch Hallenkind stellt keine Bestätigung dar, dass der Kunde tatsächlich über die erforderlichen Rechte verfügt.

Hallenkind ist berechtigt, Nachweise über Nutzungsrechte oder Genehmigungen zu verlangen.

7.7 Ablehnung und Unterbrechung

Hallenkind ist berechtigt, Inhalte, Entwürfe oder Aufträge abzulehnen, zu sperren oder die Bearbeitung auszusetzen, wenn:

  • konkrete Anhaltspunkte für eine Rechtsverletzung bestehen,

  • die erforderlichen Rechte oder Genehmigungen nicht ausreichend nachgewiesen werden,

  • ein Rechteinhaber der Verwendung widerspricht oder

  • die Inhalte gegen gesetzliche Vorschriften oder diese AGB verstoßen.

Bis zur Klärung kann die Produktion unterbrochen werden. Hierdurch entstehende Verzögerungen sind von Hallenkind nicht zu vertreten, sofern der Verdacht nicht offensichtlich unbegründet war.

7.8 Freistellung

Wird Hallenkind aufgrund einer vom Kunden zu vertretenden Verletzung von Rechten Dritter oder gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen, stellt der Kunde Hallenkind von den berechtigten Ansprüchen Dritter frei.

Die Freistellung umfasst auch die angemessenen und erforderlichen Kosten der Rechtsverteidigung und Rechtsverfolgung.

Der Kunde ist verpflichtet, Hallenkind unverzüglich alle Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Prüfung und Abwehr der Ansprüche erforderlich sind.

Die Freistellung gilt nicht, soweit der Kunde die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.

8. Von Hallenkind erstellte Entwürfe und Gestaltungen

8.1 Schutz der Hallenkind-Entwürfe

Von Hallenkind erstellte Entwürfe, Präsentationen, Mock-ups, Muster, Grafiken, Vorlagen und Produktionsdaten dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung von Hallenkind nicht:

  • vervielfältigt,

  • veröffentlicht,

  • verändert,

  • an andere Hersteller oder Dienstleister weitergegeben oder

  • zur Produktion durch Dritte verwendet werden.

Dies gilt insbesondere für Entwürfe, die dem Kunden im Rahmen einer Anfrage, Präsentation oder Angebotsphase zur Verfügung gestellt werden.

8.2 Nutzungsrecht des Kunden

Nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Kunde das Recht, die hergestellten Produkte entsprechend dem vertraglich vereinbarten Zweck zu verwenden.

Eine Übertragung offener Produktionsdateien, Schnittdaten, Vektordateien oder bearbeitbarer Entwurfsdateien ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

8.3 Kundeneigene Inhalte

An vom Kunden bereitgestellten Logos, Bildern, Marken und sonstigen Inhalten erwirbt Hallenkind keine über die Auftragsabwicklung hinausgehenden Rechte.

8.4 Werbung und Referenzen

Eine Veröffentlichung individuell erstellter Produkte oder Kundendesigns durch Hallenkind zu Werbe-, Portfolio- oder Referenzzwecken erfolgt nur, soweit dies mit dem Kunden vereinbart wurde, eine Einwilligung vorliegt oder die Nutzung auf eine andere Rechtsgrundlage gestützt werden kann.

Personenbezogene Daten wie Spielernamen werden grundsätzlich nicht ohne entsprechende Rechtsgrundlage veröffentlicht.

9. Produktion, Lieferzeit und Lieferbedingungen

9.1 Beginn der Liefer- und Produktionszeit

Bei individuellen Produkten beginnt eine angegebene Produktions- oder Lieferzeit grundsätzlich erst, wenn:

  • der Vertrag zustande gekommen ist,

  • die vereinbarte Anzahlung eingegangen ist,

  • alle notwendigen Angaben und Dateien vollständig vorliegen,

  • offene Rückfragen geklärt sind und

  • die finale Produktionsfreigabe erteilt wurde.

9.2 Lieferzeitangaben

Liefer- und Produktionszeiten sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlicher Liefertermin bestätigt wurden.

Unverbindliche Angaben wie „circa“, „voraussichtlich“, „in der Regel“ oder Angaben in Kalenderwochen stellen keine garantierten Liefertermine dar.

9.3 Mitwirkung des Kunden

Verzögert sich die Bearbeitung aufgrund verspäteter Angaben, Freigaben, Zahlungen oder sonstiger erforderlicher Mitwirkungshandlungen des Kunden, verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend.

9.4 Produktions- und Lieferhindernisse

Hallenkind haftet nicht für Verzögerungen, die auf Umständen beruhen, die Hallenkind nicht zu vertreten hat.

Hierzu gehören insbesondere:

  • höhere Gewalt,

  • Streiks und Aussperrungen,

  • behördliche Maßnahmen,

  • Naturereignisse,

  • Krieg oder politische Unruhen,

  • Epidemien und Pandemien,

  • Betriebs- oder Maschinenausfälle bei Produktionspartnern,

  • nicht vorhersehbare Materialengpässe,

  • Transport- und Zollverzögerungen sowie

  • Störungen bei Lieferanten oder Versanddienstleistern.

Hallenkind informiert den Kunden über erhebliche Verzögerungen, sobald diese bekannt werden.

Dauert ein Leistungshindernis länger als zumutbar an, gelten die gesetzlichen Rücktrittsrechte.

9.5 Teillieferungen

Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.

Zusätzliche Versandkosten werden dem Kunden nur berechnet, wenn dies zuvor vereinbart wurde oder die Teillieferung auf Wunsch des Kunden erfolgt.

9.6 Versand und Abholung

Zuzüglich zu den angegebenen Produktpreisen können Versandkosten anfallen. Die Höhe ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Bestellprozess.

Eine Abholung ist nach vorheriger Terminvereinbarung möglich, sofern dies im Einzelfall angeboten wird.

10. Produktdarstellung, Farben und Produktionstoleranzen

10.1 Farbdarstellung

Farben können auf Bildschirmen, Ausdrucken, Stoffmustern und fertigen Produkten unterschiedlich wirken.

Geringfügige Farbabweichungen können insbesondere aufgrund unterschiedlicher:

  • Displays und Bildschirmeinstellungen,

  • Materialien,

  • Stoffstrukturen,

  • Produktionsverfahren,

  • Druckchargen,

  • Lichtverhältnisse und

  • Nachbestellzeitpunkte

auftreten.

10.2 Produktionsbedingte Abweichungen

Bei individuell hergestellten Textilien können geringfügige, branchenübliche und technisch nicht vollständig vermeidbare Abweichungen auftreten.

Dies betrifft insbesondere:

  • Positionen von Logos und Motiven,

  • Nahtverläufe,

  • Musterübergänge,

  • Zuschnitt,

  • Maße,

  • Farbwirkung,

  • Materialgewicht und

  • Proportionen zwischen verschiedenen Größen.

Solche Abweichungen stellen keinen Mangel dar, soweit sie die gewöhnliche oder vertraglich vorausgesetzte Verwendung nicht wesentlich beeinträchtigen und für den Kunden zumutbar sind.

10.3 Größenabhängige Anpassungen

Aufgrund unterschiedlicher Schnittgrößen können Logos, Muster, Nummern und sonstige Gestaltungselemente bei verschiedenen Konfektionsgrößen unterschiedlich groß oder positioniert wirken.

Eine digitale Ansicht in nur einer Mustergröße kann nicht sämtliche Größen exakt abbilden.

10.4 Nachbestellungen

Bei Nachbestellungen kann Hallenkind nicht gewährleisten, dass Farben, Materialien, Schnitte oder Details exakt mit früheren Produktionen übereinstimmen.

Dies gilt insbesondere, wenn:

  • zwischen den Produktionen ein längerer Zeitraum liegt,

  • Material- oder Farbchargen gewechselt haben,

  • Lieferanten Änderungen vorgenommen haben,

  • Produkte weiterentwickelt wurden oder

  • bestimmte Materialien nicht mehr verfügbar sind.

Hallenkind informiert den Kunden über erkennbare erhebliche Änderungen, soweit dies vor Produktionsbeginn möglich ist.

11. Stornierung individueller Aufträge

11.1 Stornierung vor Produktionsbeginn

Bei individuellen Aufträgen besteht außerhalb eines gesetzlichen Widerrufsrechts kein allgemeiner Anspruch auf kostenfreie Stornierung.

Stimmt Hallenkind einer Stornierung vor Produktionsbeginn zu, kann Hallenkind die bis dahin erbrachten Leistungen und entstandenen Kosten berechnen.

Hierzu gehören insbesondere:

  • Design- und Grafikleistungen,

  • Verwaltungsaufwand,

  • Musterkosten,

  • bestellte Materialien,

  • eingerichtete Produktionsdaten sowie

  • Kosten externer Dienstleister.

11.2 Stornierung nach Produktionsbeginn

Nach Beginn der Produktion ist eine Stornierung grundsätzlich nicht mehr möglich.

Hallenkind kann freiwillig einer Stornierung zustimmen. In diesem Fall bleibt der Kunde verpflichtet, die bereits entstandenen Kosten sowie die erbrachten Leistungen zu bezahlen.

11.3 Gesetzliche Rechte

Gesetzliche Rücktritts-, Widerrufs- und Gewährleistungsrechte des Kunden bleiben unberührt.

12. Widerrufsrecht für Verbraucher

12.1 Allgemeines Widerrufsrecht

Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich das gesetzliche Widerrufsrecht gemäß der gesonderten Widerrufsbelehrung zu.

12.2 Individuell angefertigte Waren

Das Widerrufsrecht besteht insbesondere nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.

Hierzu können insbesondere individuell gestaltete oder bedruckte Produkte gehören, beispielsweise Produkte mit:

  • individuellen Vereinsfarben,

  • persönlichen Namen,

  • Spielernummern,

  • Vereinswappen,

  • Sponsorenlogos,

  • kundenspezifischen Maßen oder

  • individuell abgestimmten Designs.

Ob der Ausschluss des Widerrufsrechts gilt, richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen im jeweiligen Einzelfall.

12.3 Standardprodukte

Für nicht individualisierte Standardprodukte gelten die gesetzlichen Widerrufsrechte gemäß der gesonderten Widerrufsbelehrung.

13. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Hallenkind.

Gegenüber Unternehmern gilt ergänzend:

Hallenkind behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor.

Der Unternehmer darf die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsbetrieb weiterveräußern. Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen tritt er in Höhe des offenen Rechnungsbetrags im Voraus an Hallenkind ab. Hallenkind nimmt diese Abtretung an.

Der Unternehmer bleibt zur Einziehung der Forderungen berechtigt. Hallenkind darf die Forderungen selbst einziehen, wenn der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.

14. Mängelrechte und Reklamationen

14.1 Gesetzliche Mängelhaftung

Soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, gelten die gesetzlichen Vorschriften zur Mängelhaftung.

14.2 Reklamationsprüfung

Der Kunde soll erkennbare Mängel nach Erhalt der Ware möglichst zeitnah mitteilen und Hallenkind Gelegenheit zur Prüfung geben.

Zur Bearbeitung einer Reklamation kann Hallenkind insbesondere folgende Angaben verlangen:

  • Bestell- oder Rechnungsnummer,

  • Beschreibung des Mangels,

  • betroffene Stückzahl,

  • Fotos oder Videos sowie

  • gegebenenfalls die Rücksendung der beanstandeten Ware.

Die gesetzlichen Rechte von Verbrauchern werden durch diese Bitte nicht eingeschränkt.

14.3 Keine Mängel

Kein Mangel liegt insbesondere vor bei:

  • normalen, alters- und nutzungsbedingten Verschleißerscheinungen,

  • Schäden durch unsachgemäße Behandlung,

  • Nichtbeachtung von Pflege- oder Waschanweisungen,

  • ungeeigneter Reinigung,

  • mechanischer Beschädigung,

  • Schäden durch Harz, Klebstoffe, Chemikalien oder Klettverschlüsse,

  • normaler Abnutzung von Drucken, Beflockungen oder Applikationen,

  • falscher Größenauswahl durch den Kunden,

  • Fehlern in vom Kunden freigegebenen Namen, Nummern oder Angaben sowie

  • zumutbaren produktionsbedingten Abweichungen nach Ziffer 10.

14.4 Nacherfüllung

Ist die Ware mangelhaft, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu.

Hallenkind ist zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.

14.5 Unternehmer

Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei neu hergestellten Sachen ein Jahr ab Gefahrübergang.

Gegenüber Unternehmern gelten als Vereinbarung über die Beschaffenheit grundsätzlich nur die ausdrücklich vereinbarten Angaben, Produktbeschreibungen und freigegebenen Produktionsunterlagen.

Ist die gelieferte Ware mangelhaft, leistet Hallenkind gegenüber Unternehmern zunächst nach eigener Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

Die gesetzlichen Ausnahmen von Einschränkungen der Verjährung und Haftung bleiben unberührt, insbesondere bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Arglist, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

14.6 Untersuchungs- und Rügepflicht

Ist der Kunde Kaufmann, gelten ergänzend die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten des Handelsgesetzbuchs.

15. Haftung

Hallenkind haftet unbeschränkt:

  • bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

  • bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung,

  • bei Arglist,

  • im Rahmen eines ausdrücklich übernommenen Garantieversprechens sowie

  • soweit das Produkthaftungsgesetz anwendbar ist.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung von Hallenkind auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt.

Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche wegen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Hallenkind.

16. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Der Kunde darf gegenüber Forderungen von Hallenkind nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Gegenforderungen aufrechnen.

Verbraucher dürfen außerdem mit Forderungen aufrechnen, die aus demselben Vertragsverhältnis stammen.

Ein Zurückbehaltungsrecht darf der Kunde nur ausüben, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht.

17. Datenschutz

Hallenkind verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen und der auf der Website veröffentlichten Datenschutzerklärung.

Soweit der Kunde personenbezogene Daten Dritter übermittelt, insbesondere Namen, Kontaktdaten, Größen, Fotos oder Spielernamen, ist der Kunde dafür verantwortlich, dass er zur Übermittlung und Verarbeitung dieser Daten berechtigt ist.

18. Verbraucherstreitbeilegung

Hallenkind ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

19. Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz entzogen wird, der dem Verbraucher durch zwingende Bestimmungen des Staates seines gewöhnlichen Aufenthalts gewährt wird.

20. Gerichtsstand

Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Geschäftssitz von Hallenkind.

Dasselbe gilt, wenn der Unternehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

21. Schlussbestimmungen

Individuelle Vereinbarungen zwischen Hallenkind und dem Kunden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: Juli 2026

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